§ 2 Benutzung (1) Die unter § 1 genannten Einrichtungen können örtlichen Vereinen, Schulen, Kindergärten, Kirchenge- meinden öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Firmen zur Förderung der [mehr]
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Angebote/T reffpunkte für Jugendlich e bessere Parkmöglic hkeiten Bahnanbin dung mehr Kindergarte nplätze/ Kindergarte nkosten senken mehr Grünfläche n/Park - Treffpunkte besseres Radwegene tz mehr [mehr]
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